• Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login
  • DE

  • DE
  • Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login
  • DE

  • Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login

  • Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login

BREXIT : SAFRAM steht in den Startlöchern

  • Startseite
  • Aktuelles
  • Unkategorisiert
  • BREXIT : SAFRAM steht in den Startlöchern
SAFRAM und der Transport von Wein: eine einzigartige Expertise
November 2, 2020
Danke & hallo 2021 !
Dezember 16, 2020
Dezember 7, 2020
Kategorien
  • Unkategorisiert
Tags

Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union werden fortgesetzt. Sie sollten vor Jahresende abgeschlossen sein, da die Brexit-Übergangsfrist Ende 2020 abläuft. Es ist jedoch nichts sicher, und die bis zum Abschluss eines Vertrags gültige Übergangsfrist könnte ebenfalls verlängert werden.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben ein spezifisches Abkommen unterzeichnet, das am Ende der Übergangszeit gültig ist und die Grundlage für den internationalen Verkehr zwischen den beiden Ländern bildet. Seine Umsetzung hängt jedoch von der Gewährung von Transitrechten durch die EU ab, da der Landverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nur über EU-Länder möglich ist.

Drei Szenarien können in Betrachtung gezogen werden:

  • Erfolgreiche Verhandlungen:  Die Schweiz würde dann höchstwahrscheinlich vom Vereinigten Königreich als EU-Mitgliedstaat gemäß den noch zu definierenden Modalitäten behandelt.
  • Scheitern der Verhandlungen: Wenn dies der Fall ist, unterliegt der Handel den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), gleichbedeutend mit Zöllen und zeitaufwändigen Formalitäten für den Export und die Einhaltung der jeweiligen Standards.
  • Verlängerung der Übergangszeit: Das zwischen der Schweiz und der EU geschlossene Landverkehrsabkommen bleibt für das Vereinigte Königreich anwendbar und unterliegt den vor dem Brexit geltenden Bedingungen, mit insbesondere dem gegenseitigen Marktzugang, Kabotageverbot in der Schweiz, einer Höchstgrenze von 40 Tonnen sowie Nacht- und Sonntagsfahrverbot.

Unabhängig vom Ergebnis werden die laufenden Verhandlungen Auswirkungen auf unsere Arbeitsweise haben. Bei SAFRAM haben wir uns daher seit Monaten darauf vorbereitet, um für alle Eventualitäten bereitzustehen, uns an die aktuellen Unsicherheiten anzupassen und die Anforderungen unserer Kunden und Partner zu erfüllen. Eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die wir ergriffen haben, ist die Erweiterung unserer Lagerbereiche:

  • Aylesford (Großbritannien, 50 km von Dover entfernt): Erweiterung unserer Aufnahmekapazität für 600 Paletten,
  • Genf (Schweiz): Neue Lagerfläche von zusätzlichen 1200 m2 in der Nähe unseres Standortes Satigny,
  • Erkrath (Deutschland, bei Düsseldorf): Erweiterung unserer Lagerfläche um zusätzliche 1500 m2,
  • Bordeaux (Frankreich): Neuer Lagerbereich von 700m2,
  • Grasse (Frankreich): Umgestaltung unserer Räumlichkeiten mit der Möglichkeit, Waren unter kontrollierter Temperatur zu lagern.

Die Brexit Task Force der SAFRAM-Gruppe beobachtet die Situation genau. Es wurden verschiedene Szenarien entwickelt, die je nach den in London und Brüssel getroffenen Entscheidungen umgesetzt werden.

Es sei auch daran erinnert, dass SAFRAM (Frankreich, Großbritannien und die Schweiz) kürzlich die AEO-Zertifizierung erhalten hat, die die internationale Logistikkette sichert und den internationalen Handel erleichtert. SAFRAM UK hat außerdem den Zollstatus ETSF (External Temporary Storage Facility) erhalten, mit dem die Zollanmeldung und die Zahlung von Zöllen und Steuern auf das Ende der für die Waren unserer Kunden vereinbarten Lagerzeit verschoben werden können.

KEEP CALM AND TRUST SAFRAM!

Share
5

Ähnliche Beiträge

Februar 25, 2025

Geschlechtergleichstellung


Mehr darüber lesen
Januar 17, 2025

Great Place To Work zertifiziert!


Mehr darüber lesen
November 27, 2023

In der Schweiz, Abschaffung der Industriezölle


Mehr darüber lesen

Route des Moulières 5
CH – 1242 Satigny (Geneva)
Tel : + 41 22 827 03 11
Fax : + 41 22 827 03 00
Email : info@safram.com

Privacy policy & Cookies
Politique de confidentialité & Cookies
Datenschutz & Cookies

© 2020 Safram. Alle Rechte vorbehalten.
    • No translations available for this page
      Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern. Von diesen Cookies werden die als notwendig eingestuften Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden...
      Klicken Sie hier für weitere Informationen Cookie-EinstellungenZustimmen
      Datenschutz und Cookies

      Aperçu de la protection de la vie privée

      Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern. Von diesen Cookies werden die als notwendig eingestuften Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funkionalitäten der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden in Ihrem Browser nur mit Ihrer Zustimmung gespeichert. Sie haben zudem die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Die Ablehnung einiger dieser Cookies kann jedoch Auswirkungen auf Ihre Browser-Erfahrung haben.
      Notwendige
      Immer aktiviert

      Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website unerlässlich.Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten.
      Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

      Nicht notwendig

      Jegliche Cookies, die für das Funktionieren der Website möglicherweise nicht besonders notwendig sind und speziell dazu verwendet werden, persönliche Daten der Benutzer über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte zu sammeln, werden als nicht notwendige Cookies bezeichnet. Es ist zwingend erforderlich, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website eingesetzt werden.

      Analytik
      Werbung
      Leistung
      Speichern und akzeptieren