• Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login
  • DE

  • DE
  • Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login
  • DE

  • Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login

  • Home
  • Safram
  • Netzwerk
  • Kontakt
  • Preisanfrage
  • Aktuelles
  • AGB
  • Karriere
    • Verpflichtungen
    • Karriere
  • Login

Die Höhe der Schwerverkehrsabgabe ändert sich

  • Startseite
  • Aktuelles
  • Dienstleistungen
  • Die Höhe der Schwerverkehrsabgabe ändert sich
SAFRAM’s Fachkenntnis, unterstützt von einem leistungsfähigen Netzwerk
Oktober 3, 2016
Handverlesene Chauffeure bei SAFRAM
November 30, 2016
November 2, 2016
Kategorien
  • Dienstleistungen
Tags

Colorful Twilight scene of frenetic highway with fast moving vehicles in blurry motion.

Wichtige Anpassung! Die Preise für Fahrzeuge, die der Schwerlastabgabe (der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA) unterliegen, werden am 1. Januar 2017 geändert. Zur Erläuterung.

Der Bundesrat hat neue Tarife für die Fahrzeuge eingeführt, die der Abgabe für den Lastkraftwagenverkehr (LSVA). unterliegen Die neuen Tarife werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit diesem Schritt wird die Verlagerung der alpenquerenden Gütertransporte von der Strasse auf die Schiene umgesetzt werden können. Dieser Beschluss wurde vom Bundesrat im Jahr 2015 gefasst!

Was ist die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)?
Wussten Sie es bereits? Seit 2001 unterliegen schwere Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die auf Schweizer Strassen fahren, einer Abgabe. Wie wird diese berechnet? Die Abgabe beruht auf dem Verursacherprinzip und berechnet sich nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer, dem zulässigen Gesamtgewicht und den Emissionen von Schadstoffen gemäss den geltenden europäischen Normen.

Was die Entscheidung des Bundesrat verändern wird
Es gibt drei Abstufungen des Tarifs: Fahrzeuge, die den EURO-III-Normen entsprechen, gehören seit 2009 zur Klasse „Durchschnittliche Abgaben“. Die Fahrzeuge, die den EURO-IV- und V-Normen entsprechen, sind seit 2005 und 2006 in die günstigsten Kategorie eingestuft worden. Mit dem Beschluss des Bundesrates, der am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, werden die EURO III-Fahrzeuge künftig zur teuersten Kategorie gehören und die EURO-IV- und EURO-V-Fahrzeuge in die durchschnittliche Abgabenkategorie eingestuft. Darüber hinaus wird der Rabatt von 10% entfallen, der seit dem 1. Juli 2012 für Lkw der Klasse EURO VI galt, um die Akquisition von emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern. Wie lautet die Begründung? Da der EURO-VI-Standard seit dem 1. Januar 2014 (für die Erstregistrierung von Schwerfahrzeugen) obligatorisch ist, habe die Vergünstigung nicht mehr die gewünschte Wirkung.

Share
0

Ähnliche Beiträge

November 14, 2019

Incoterms 2020: SAFRAM begleitet Sie!


Mehr darüber lesen
Juni 11, 2019

SAP-Mission im April – Ziele erreicht!


Mehr darüber lesen
November 6, 2018

EcoVadis CSR (Corporate Social Responsibility) – Rating : SAFRAM Frankreich gewinnt Silber, SAFRAM Schweiz Bronze!


Mehr darüber lesen

Route des Moulières 5
CH – 1242 Satigny (Geneva)
Tel : + 41 22 827 03 11
Fax : + 41 22 827 03 00
Email : info@safram.com

Privacy policy & Cookies
Politique de confidentialité & Cookies
Datenschutz & Cookies

© 2020 Safram. Alle Rechte vorbehalten.
    • No translations available for this page
      Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern. Von diesen Cookies werden die als notwendig eingestuften Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden...
      Klicken Sie hier für weitere Informationen Cookie-EinstellungenZustimmen
      Datenschutz und Cookies

      Aperçu de la protection de la vie privée

      Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern. Von diesen Cookies werden die als notwendig eingestuften Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funkionalitäten der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden in Ihrem Browser nur mit Ihrer Zustimmung gespeichert. Sie haben zudem die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Die Ablehnung einiger dieser Cookies kann jedoch Auswirkungen auf Ihre Browser-Erfahrung haben.
      Notwendige
      Immer aktiviert

      Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website unerlässlich.Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten.
      Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

      Nicht notwendig

      Jegliche Cookies, die für das Funktionieren der Website möglicherweise nicht besonders notwendig sind und speziell dazu verwendet werden, persönliche Daten der Benutzer über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte zu sammeln, werden als nicht notwendige Cookies bezeichnet. Es ist zwingend erforderlich, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website eingesetzt werden.

      Analytik
      Werbung
      Leistung
      Speichern und akzeptieren