Wichtige Anpassung! Die Preise für Fahrzeuge, die der Schwerlastabgabe (der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA) unterliegen, werden am 1. Januar 2017 geändert. Zur Erläuterung.
Der Bundesrat hat neue Tarife für die Fahrzeuge eingeführt, die der Abgabe für den Lastkraftwagenverkehr (LSVA). unterliegen Die neuen Tarife werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit diesem Schritt wird die Verlagerung der alpenquerenden Gütertransporte von der Strasse auf die Schiene umgesetzt werden können. Dieser Beschluss wurde vom Bundesrat im Jahr 2015 gefasst!
Was ist die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)?
Wussten Sie es bereits? Seit 2001 unterliegen schwere Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die auf Schweizer Strassen fahren, einer Abgabe. Wie wird diese berechnet? Die Abgabe beruht auf dem Verursacherprinzip und berechnet sich nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer, dem zulässigen Gesamtgewicht und den Emissionen von Schadstoffen gemäss den geltenden europäischen Normen.
Was die Entscheidung des Bundesrat verändern wird
Es gibt drei Abstufungen des Tarifs: Fahrzeuge, die den EURO-III-Normen entsprechen, gehören seit 2009 zur Klasse „Durchschnittliche Abgaben“. Die Fahrzeuge, die den EURO-IV- und V-Normen entsprechen, sind seit 2005 und 2006 in die günstigsten Kategorie eingestuft worden. Mit dem Beschluss des Bundesrates, der am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, werden die EURO III-Fahrzeuge künftig zur teuersten Kategorie gehören und die EURO-IV- und EURO-V-Fahrzeuge in die durchschnittliche Abgabenkategorie eingestuft. Darüber hinaus wird der Rabatt von 10% entfallen, der seit dem 1. Juli 2012 für Lkw der Klasse EURO VI galt, um die Akquisition von emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern. Wie lautet die Begründung? Da der EURO-VI-Standard seit dem 1. Januar 2014 (für die Erstregistrierung von Schwerfahrzeugen) obligatorisch ist, habe die Vergünstigung nicht mehr die gewünschte Wirkung.
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